Seriöse Organisation erkennen

Was ist zu beachten
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz:

Organisationen, die gewerbs- oder vereinsmäßig Tiere vermitteln oder einführen, benötigen in Deutschland diese offizielle Erlaubnis.

Transparenz & TRACEs:
Die Einreise muss über das offizielle EU-Meldesystem (TRACES-System) zur lückenlosen Überwachung angemeldet sein.

Vorkontrollen & Nachkontrolle:
Seriöse Vereine führen vor der Vermittlung Hausbesuche (Vorkontrollen) durch und lassen Adoptanten mit einem Schutzvertrag absichern.

Gesetzliche & gesundheitliche Bestimmungen (Einreise)

Mikrochip:
Das Tier muss zwingend mit einem ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Tollwutimpfung:
Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Sie darf frühestens ab der 12. Lebenswoche erfolgen, und der Impfschutz greift erst nach 21 Tagen – daher dürfen Welpen frühestens mit 16 Wochen legal einreisen.

EU-Heimtierausweis:
Der blaue Ausweis muss lückenlos alle Impfungen und Behandlungen dokumentieren.

Mittelmeerkrankheiten:
Informieren Sie sich, ob das Tier auf typische Reisekrankheiten (wie Leishmaniose oder Ehrlichiose) getestet wurde. Diese ist aber erst ab dem 11 Monat aussagekräftig.