Vertragsgrundlage sind die im Interessentenbogen des Tierschutzvereins als Interessent gemachten Angaben des Übernehmers.
Mit Abschluss des Vertrages und Übergabe des Tieres wird der Übernehmer Eigentümer des Tieres und damit unmittelbar Tierhalter im Sinne des § 833 Abs. 1 BGB.
Der Übernehmer ist sich mit Übernahme des Tieres bewusst, dass dieses aus dem Tierschutz stammt. Dies bedeutet, dass das Tier zum Teil unbekannter Herkunft und unbekannter Sozialisation ist. Der Übernehmer hat sich mit Abschluss dieses Vertrages bewusst entschieden, ein solches Tier aufzunehmen und ihm ein neues Zuhause zu geben.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen wird das Tier wie gesehen und von den Übernehmern kennengelernt übergeben. Die Tierhilfe Bruno e.V. sichert zu, im Rahmen dieser Vereinbarung und der begleitenden Vertragsverhandlungen keine Erkenntnisse über das Tier, welche Erkennbar für eine Übernahmeentscheidung wesentlich sind, verschwiegen oder verfälscht dargestellt zu haben.
Darüber hinaus übernimmt die Tierhilfe Bruno e.V. jedoch keine Gewährleistung für bis zum Zeitpunkt der Übergabe etwaig nicht erkannter Erkrankungen / zukünftige Erkrankungen / nicht bekannter Verhaltensauffälligkeiten oder Rassezugehörigkeiten des Tieres. Diese Einschränkung ist im Hinblick auf die nicht vollständig geklärten Umstände zum Vorleben des Tieres erforderlich. Dieses Risiko trägt der Übernehmer bewusst.
Kann der Übernehmer das Tier nach Übernahme aus aktuell, nicht absehbaren Gründen, nicht mehr dauerhaft in seinem eigenen Haushalt halten, will das Tier mithin um platzieren, verschenken, verkaufen oder ähnliches, verpflichtet er sich hiermit dies mit einer Frist von zumindest 14 Tagen vor der geplanten Übergabe dem Tierschutzverein schriftlich anzuzeigen. Mit Eingang der schriftlichen Mitteilung wird dem Tierschutzverein eine Frist von einer Woche eingeräumt in welcher er ebenfalls durch schriftliche Erklärung entscheiden kann, ob das Tier kostenfrei und ohne Erstattung der Aufwandsentschädigung zurückgenommen werden soll oder ob das Einverständnis mit der Weitergabe des Tieres besteht.